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By Dr. Kai-Oliver Knops (auth.)
Das Buch gibt einen Überblick über den Immobiliarkredit in Bezug auf das Darlehen, den Sicherungsvertrag und das Grundschuldrecht, das mittlerweile zu einer der kompliziertesten Materien des Zivilrechts gehört. Die in der Praxis anzutreffenden Vertragsbedingungen werden unter Berücksichtigung des notwendigen Sicherunsumfanges einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Im Anschluß daran werden systematisch sämtliche in Betracht kommende Möglichkeiten untersucht, die dem Kreditnehmer etwa bei Arbeitsplatzverlust oder sonstigen Einkommenseinbußen eine vorzeitige Vertragsbeendigung ermöglichen. Das Buch wendet sich an jeden, der sich mit Immobiliarkreditverhältnissen beschäftigt, sei es nun in der Praxis als Rechtsanwalt, Richter, Juristen bei Banken, Verbraucherverbänden, Finanzdienstleistern, als Dozent an der Hochschule oder aber an den fortgeschrittenen Studenten, der vertiefende Kenntnisse im Kreditsicherheitsrecht erlangen will.
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Untersuchungen zur Verbesserung der Hitzebeständigkeit von Polyamidfasern
Die Aufgabe der vorliegenden Arbeit bestand d' tin, Stoffe zu finden, die den Polyamidfasern einen Hitzeschutz verleihen, Es konnte zunachst gezeigt werden, dass durch Umsetzung der Aminogruppen mit aromatischen Verbindungen eine Stabilisierung der Fasern erreicht werden kann. Im weiteren Verlauf der Unter suchungen wurde festgestellt, dass lediglich der physikalische Einbau dieser Stoffe in die Fasern bereits zur Stabilisierung ausreicht.
Inkontinenz- und Deszensuschirurgie der Frau
Harninkontinenz und Deszensus erfolgreich therapieren! Harninkontinenz ist ein sehr häufiges Symptom. Die betroffenen Patienten sind körperlich und psychisch stark belastet. Insbesondere bei Frauen stellt die Stressharninkontinenz ein weit verbreitetes Phänomen dar. Zwischen 25 - 50% aller Frauen leiden unter dieser Symptomatik!
Pathologisch-Morphologische Diagnostik: Angewandte pathologische Anatomie für die Praxis
Kenntnisse der Morphologie sind Voraussetzung jedes ärztlichen Handelns. Der Arzt muß zuerst wissen, wie die krankhaften Veränderungen aussehen, erst dann kann er diese diagnostizieren: Als Chirurg mit freiem Auge, wenn das betroffene Organ operativ freigelegt ist; als Endoskopiker, wenn die kranke Stelle optisch erreicht wurde; als Beurteiler bildgebender Verfahren, wenn es Röntgen, Ultraschall, CT und dergleichen zu deuten gilt; als konservativer Diagnostiker, wenn durch Tasten, Klopfen und Hören klinische Symptome mit Organerkrankungen zu verknüpfen sind; schließlich als Pathologe, wenn er bei der letzten ärztlichen Untersuchung der Autopsie, die krankhaften Veränderungen auffinden und deuten muß.
- Kommunikationsmanagement deutscher Unternehmen in China: Eine strukturationstheoretische Analyse Internationaler PR
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- Frauen: Arbeit und Individualisierung: Chancen und Risiken. Eine empirische Untersuchung anhand von Fallgeschichten
- Das Büro als Zentrum der Informationsverarbeitung: Aktuelle Beiträge zur bürowirtschaftlichen Forschung
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Sie bilden gewissermaßen den Unterbau bzw. die dogmatischen Grundlagen für nachfolgend zu entwickelnden Lösungen, insbesondere zur Beendigung und Fortsetzung des Immobiliarkredits. Besonderer Bedeutung kommt dabei der methodischen Einordnung der Sicherheitenbestellung bei den Vertragsrechten- und -pflichten zum einen und der Abhängigkeit der Zinspflicht vom Bestehen der Hauptschuld bei den zinsrechtlichen Grundlagen zum anderen zu. I. Vertragsrechte und -pflichten Die Bestimmung der sich aus dem Darlehensvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist seit langer Zeit im Streit.
Larenz, SchuRAT, § 6 1. 93 Staudinger-Schmidt, 12. , § 242 Rdnrn. ); Joswig, FS Schimansky, S. ; Wellenhofer-Klein, ZIP 1997, 774; Preis/Stoffels, ZHR 160 (1996), 442 (449); Reich, VuR 1997, 187 (196 m. w. ; 85 18 § 1. Verbraucherschutz und Kreditrecht Mißbilligung erfahren hat. 94 Dabei haben die Gegner der unmittelbaren Grundrechtswirkung zum einen zu berücksichtigen, daß insbesondere die privatrechtliche Möglichkeit, sich zu binden, häufig Grundrechtsausübung ist, wobei sich die Ausstrahlungswirkung dort intensiviert, wo es um den Schutz personaler Freiheit gegenüber wirtschaftlicher und sozialer Macht geht.
1 Rdnr. 22; Hesse, Rdnr. 356 f. ; vgl. auch PierothjSchlinck, Rdnr. 212. %Siehe Jarass, in: Jarass/Pieroth, Art. 1 Rdnr. 22. 97 Singer, JZ 1995, 1133 (1136). 98 Singer,}Z 1995, 1133 (1134). 99 Zu deren Reichweite Knops, KritV 1997, 38 f. 100 Nach § 31 BVerfGG sind an dessen Rechtsprechung unter anderen alle Gerichte gebunden. Diederichsen, AcP 198 (1998), 171 (174) übersieht in seiner am BVerfG geübten Kritik, daß Entscheidungen des Gerichts allein wegen dieser vom 95 B. Kreditnehmerschutz im deutschen Recht 19 strukturelle UngleichgewichtslagelOl zu überprüfen ist.