By Peter M. Lynen

Im dritten Band dieses Lehrbuchs stehen die Akteure marktbezogenen Verhaltens im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Schwerpunkt des Kunstrechts – das Urheberrecht – besonders eingegangen. Das Kunstvertragsrecht bezieht sich indes nicht nur auf urheberrechtliche Beziehungen, sondern weist eine Fülle bedeutsamer Fallgestaltungen auf. Denen wird vertieft nachgegangen, wobei auch das Recht künstlerischer Veranstaltungen aller Sparten behandelt wird. Insgesamt geht es zunächst um die „positive und zukunftsgerichtete“ Gestaltung solcher Verträge. Sodann ist zu erläutern, used to be rechtlich gilt, „wenn etwas passiert“. Dabei geht es um Fragen der Verantwortung, der Haftung, des Schadensersatzes und der Versicherung von Kunst. Das Werk abschließend wird das Internationale Privatrecht in Bezug auf Kunst kurz vorgestellt.

Show description

Read Online or Download Kunstrecht 3: Schwerpunkte des Kunstwirtschaftsrechts PDF

Similar german_11 books

Untersuchungen zur Verbesserung der Hitzebeständigkeit von Polyamidfasern

Die Aufgabe der vorliegenden Arbeit bestand d' tin, Stoffe zu finden, die den Polyamidfasern einen Hitzeschutz verleihen, Es konnte zunachst gezeigt werden, dass durch Umsetzung der Aminogruppen mit aromatischen Verbindungen eine Stabilisierung der Fasern erreicht werden kann. Im weiteren Verlauf der Unter suchungen wurde festgestellt, dass lediglich der physikalische Einbau dieser Stoffe in die Fasern bereits zur Stabilisierung ausreicht.

Inkontinenz- und Deszensuschirurgie der Frau

Harninkontinenz und Deszensus erfolgreich therapieren! Harninkontinenz ist ein sehr häufiges Symptom. Die betroffenen Patienten sind körperlich und psychisch stark belastet. Insbesondere bei Frauen stellt die Stressharninkontinenz ein weit verbreitetes Phänomen dar. Zwischen 25 - 50% aller Frauen leiden unter dieser Symptomatik!

Pathologisch-Morphologische Diagnostik: Angewandte pathologische Anatomie für die Praxis

Kenntnisse der Morphologie sind Voraussetzung jedes ärztlichen Handelns. Der Arzt muß zuerst wissen, wie die krankhaften Veränderungen aussehen, erst dann kann er diese diagnostizieren: Als Chirurg mit freiem Auge, wenn das betroffene Organ operativ freigelegt ist; als Endoskopiker, wenn die kranke Stelle optisch erreicht wurde; als Beurteiler bildgebender Verfahren, wenn es Röntgen, Ultraschall, CT und dergleichen zu deuten gilt; als konservativer Diagnostiker, wenn durch Tasten, Klopfen und Hören klinische Symptome mit Organerkrankungen zu verknüpfen sind; schließlich als Pathologe, wenn er bei der letzten ärztlichen Untersuchung der Autopsie, die krankhaften Veränderungen auffinden und deuten muß.

Extra resources for Kunstrecht 3: Schwerpunkte des Kunstwirtschaftsrechts

Example text

Auch Reich (Fn. 6) S. 21 ff (RdNr. 26 f'l). 11. Da. ein SchOpfer im Urheberrecht 37 der Schöpfung als Realakt. Zu erinnern ist zunächst daran, dass es sich bei der urheberrechtlichen Entstehung eines Werks um einen besonders wichtigen Anwendungsfall der Rechtsfigur des Realakts (s. ) handelt. Das Urheberrecht im subjektiven Siun entsteht - jedenfalls nach dem Verständnis des deutschen Urheberrechts - unmittelbar mit der tatsllchlichen Anfertigung des jeweiligen Werks. Diese Anfertigung wird zwar durch einen diesbezüglichen menschlichen Handlungswillen getragen, weil es sich - wie oben gesehen - um eine persönliche Schöpfung eines Menschen handelt.

Diese beiden zuletzt genannten Bestimmungen sind im Folgenden hervorgehoben zu behandeln, da hier insbesondere die Plagiatsgefahr in Rede steht. § 15 UrhG umreißt unter der Überschrift "Allgemeines" das Programm dieses Abschnitts. Auf die dortige Definition von Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 UrhG) und deren Bedeutung ist bereits oben (IV. ) hingewiesen worden. 2006 zugunsten des Architekten. Vgl. zur Bedeutung der Verwertungsrechte, Reich (Fn. 6) S. 38 f. § 11 Kunsturheberrecht 52 Zu den Verwertungsrechten dieses Abschnitts kommen die sonstigen Rechte des Urhebers nach §§ 25- 27 UrhG.

Diese RechtssteIlung regelt das UrhG in §§ 15 ff in grundsätzlicher Weise. Das bezieht sich aufjede Art der Verwertung in körperlicher Form (§ 15 Abs. I in Verbindung mit §§ 16, 17, 18 UrhG) und in unkörperlicher Form (§ 15 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 19, 19 a, 20, 21, 22 UrhG). Besondere und bedentsame Regelungen erfahren die Bearbeitungen und Umgestaltungen (§ 23 UrhG) und die freie Benutzung (§ 24 UrhG) von geschützten Werken unter den dort geregelten Voraussetzungen und mit zu definierenden Grenzen.

Download PDF sample

Rated 4.56 of 5 – based on 34 votes